Contents
- 1 Allgemeine Geschäftsbedingungen
- 1.0.1 1. Anmeldung
- 1.0.2 2. Haftungsausschluss der Veranstalter
- 1.0.3 3. Informationspflicht bei minderjährigen Teilnehmer*innen
- 1.0.4 4. Aufsichtspflicht
- 1.0.5 5. Schaden durch die Teilnehmer*innen
- 1.0.6 6. Probeausfall
- 1.0.7 7. Kündigung / Stornierung eines Workshops
- 1.0.8 8. Behördliche Anordnungen
- 1.0.9 9. Datenschutz
- 1.0.10 10. Schlussklausel
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für theaterpädagogische Projekte und Workshops
von Theater Lakritz GbR und Lakritz Projekte e.V.
(im Folgenden Veranstalter)
1. Anmeldung
Es ist erforderlich, sich zu allen Veranstaltungen schriftlich, telefonisch, per E-Mail oder persönlich anzumelden.
Es erfolgt eine Anmeldebestätigung. Angemeldete Personen werden bei Veranstaltungsänderungen bzw. Absagen benachrichtigt. Erfolgt keine Benachrichtigung, findet die Veranstaltung statt und die angemeldete Person nimmt verbindlich teil. Ist die angemeldete Person verhindert, informiert Sie die Projektleitung umgehend.
2. Haftungsausschluss der Veranstalter
Die Haftung wird auf die Zeiten der Projekttreffen und Aufführungstermine und Fälle von grober Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Die Teilnahme erfolgt immer auf eigene Verantwortung der Teilnehmenden. Die Veranstalter haften für Schäden aller Art nur bei grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhalten der Workshopleiter*innen.
Die Veranstalter und ihre Mitarbeitenden haften nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis.
Die Veranstalter übernehmen keine Haftung für Unfälle der Teilnehmer*innen auf dem Hin- und Heimweg zum oder in den Räumen des jeweiligen Veranstaltungsortes.
Teilnehmer*innen sind verpflichtet, in den Proberäumen selbst auf ihren Besitz zu achten. Die Veranstalter übernehmen keine Haftung für verloren gegangenes oder beschädigtes Eigentum.
3. Informationspflicht bei minderjährigen Teilnehmer*innen
Der/Die Erziehungsberechtigte/n hat die Projektleitung in Kenntnis zu setzen, sofern ein Kind in medizinischer Behandlung steht oder chronische Erkrankungen hat, die sich auf die Teilnahme am Projekt auswirken könnten. Im Fall einer Notlage ist die Projektleitung berechtigt einen Notarzt einzuschalten.
Die/ Der Erziehungsberechtigte *r bestätigen, dass das Kind gesund ist bzw. nur an den
zuvor schriftlich kommunizierten Erkrankungen leidet.
Sollten sich kurzfristige Veränderungen am Gesundheitszustand einstellen, werden die/ der Erziehungsberechtigte *r unverzüglich unterrichtet.
Die/ Der Erziehungsberechtigte *r verpflichten sich, die Veranstalter in Kenntnis zu setzen, wenn das Kind eine ansteckende Krankheit hat, Krankheitserreger im Körper trägt ohne selbst erkrankt zu sein oder wenn ein entsprechender Verdacht besteht.
4. Aufsichtspflicht
Die Aufsichtspflicht der Mitarbeitenden der Veranstalter ist ausschließlich
beschränkt auf den Probe- und Aufführungsort. Die Aufsichtspflicht beginnt mit Betreten des Probeortes zu Beginn des gebuchten Projekts und endet mit dem Verlassen des Probeortes zum Ende des gebuchten Projekts. Toilettengänge während des Projekts gehören nicht zur Aufsichtspflicht der Mitarbeitenden. Der/ Dem Erziehungsberechtigten ist
bekannt, dass die Teilnehmer*innen den Anweisungen der Projektleitung Folge zu leisten haben und sind dazu angehalten, ihre Kinder darauf aufmerksam zu machen. Bei Angeboten in Schulen und Kindertagesstätten sowie vergleichbaren Einrichtungen entfällt die Aufsichtspflicht der Mitarbeitenden der Veranstalter komplett. Die Aufsichtspflicht liegt in diesem Fall bei dem Lehr- und/oder Betreuungspersonal der jeweiligen Einrichtung.
5. Schaden durch die Teilnehmer*innen
Für die mutwillige bzw. fahrlässige Zerstörung von Mobiliar, technischen Geräten oder Probematerialien werden die Teilnehmer*innen bzw. ihre sorgeberechtigten Vertreter*innen zum Schadensersatz herangezogen.
Fahrlässige Beschädigungen können, soweit vorhanden, über die Haftpflichtversicherung der Teilnehmer*innen reguliert werden.
6. Probeausfall
Durch Krankheit der Mitarbeitenden der Veranstalter ausgefallene Stunden werden nach Absprache nachgeholt. Ein Probeausfall seitens der Teilnehmer*innen kann weder rückvergütet noch nachgeholt werden.
7. Kündigung / Stornierung eines Workshops
Workshops können bis 30 Tage vor Beginn schriftlich storniert werden. Teilnahmegebühren können bei fristgerechter Stornierung voll erstattet werden. Darüber hinaus sind (auch anteilige) Erstattungen der Kursgebühren z.b. bei verkürzter Teilnahme wegen Krankheit oder Verhinderung nicht möglich.
„Schnupper“- oder „Kennenlern-Workshops“ sind von dieser Regelung ausgenommen, hier fallen keine Kosten an.
Das Fernbleiben vom Workshop stellt keine Kündigung dar und entbindet nicht von der Zahlungspflicht.
Sollte es für ein Projekt nicht genug Anmeldungen geben um eine arbeitsfähige Gruppe zu bilden, können die Veranstalter bis 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn unter Erstattung der vollen Kursgebühr den Workshop absagen.
8. Behördliche Anordnungen
Sollte ein Workshop in Folge behördlicher Anordnungen im Kontext der Corona-Pandemie abgesagt werden müssen, werden die Teilnehmer*innen durch die Veranstalter kontaktiert und können sich die Kursgebühr erstatten lassen. Die gilt nicht für Veranstaltungen mit regelmäßigen Terminen oder Inszenierungsprojekten über einen längeren Zeitraum, die bereits begonnen haben, hier ist lediglich eine Anteilige Erstattung der ausfallenden Termine möglich und auch nur wenn das Projekt durch die Einschränkungen nicht mehr abgeschlossen werden kann.
9. Datenschutz
Im Rahmen der Anmeldung werden personenbezogene Daten gespeichert. Die Nutzung und Aufbewahrung der Daten unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen
10. Schlussklausel
Falls einzelne Regelungen der AGB unwirksam sind, berührt dies nicht die übrigen Regelungen. Diese gelten uneingeschränkt weiter. Gerichtsstand ist Darmstadt.
Darmstadt, den 28.Juli 2022
die Gesellschafter der Theater Lakritz GbR
& der Vorstand des Lakritz Projekte e.V.